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   OVG Sachsen, 15.12.2022 - 6 A 62/20.A   

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OVG Sachsen, 15.12.2022 - 6 A 62/20.A (https://dejure.org/2022,40349)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.12.2022 - 6 A 62/20.A (https://dejure.org/2022,40349)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2022 - 6 A 62/20.A (https://dejure.org/2022,40349)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 2; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3
    Asyl Russische Föderation, Tschetschenien; Sippenverfolgung eines Kleinkindes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 04.10.2018 - C-652/16

    Ahmedbekova

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2022 - 6 A 62/20
    Ist von einer Sippenverfolgung der heute dreijährigen Klägerin selbst dann nicht auszugehen, wenn sich in den vom Senat wegen Verletzung rechtlichen Gehörs zugelassenen Berufungsverfahren ihrer Eltern (6 A 524/19.A und 6 A 743/19.A) herausstellen würde, dass ihr Vater bei Rückkehr nach Tschetschenien begründete Furcht vor Verfolgung hätte, ihre Mutter deshalb mit Sippenverfolgung zu rechnen hätte und beiden keine inländische Fluchtalternative in der Russischen Föderation zur Seite stünde, so könnte ein etwaiges Verfolgungsschicksal ihrer Eltern sowie das Vorhandensein einer inländischen Fluchtalternative im vorliegenden Verfahren offen bleiben.12 Etwas anderes ergibt sich nicht aus der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. Oktober 2018 - C-652/16 - (juris Rn. 51), wonach bei der individuellen Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz die Bedrohung eines Familienangehörigen des Antragstellers durch Verfolgung und einen ernsthaften Schaden zu berücksichtigen ist, um festzustellen, ob der Antragsteller aufgrund seiner familiären Bindung zu dieser bedrohten Person selbst einer solchen Bedrohung ausgesetzt ist.

    Im Übrigen ist es nach dieser Entscheidung nicht zulässig, das von einem etwa verfolgten Familienangehörigen des Antragstellers isoliert gestellte Verfahren des Antragstellers bis zur Entscheidung des Verfahrens des Familienangehörigen auszusetzen (EuGH, Urt. v. 4. Oktober 2018 a. a. O. Rn. 65); jedoch ist es einem Mitgliedstaat nach Art. 3 der Richtlinie 2011/95/EU gestattet, in Fällen, in denen einem Angehörigen einer Familie internationaler Schutz gewährt wird, die Erstreckung dieses Schutzes auf andere Angehörige dieser Familie vorzusehen, sofern diese nicht unter einen der in Art. 12 der Richtlinie genannten Ausschlussgründe fallen und sofern ihre Situation wegen der Notwendigkeit, den Familienverband zu wahren, einen Zusammenhang mit dem Zweck des internationalen Schutzes aufweist (Rn. 74).

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2022 - 6 A 62/20
    Vielmehr macht sie sinngemäß geltend, dass der vom Verwaltungsgericht für die Verneinung einer inländischen Fluchtalternative in Bezug genommene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juli 2017 - 1 VR 3.17 - keine Entscheidung zur Frage einer inländischen Fluchtalternative im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft getroffen habe und offen sei, ob die Annahme einer inländischen Fluchtalternative im Rahmen des subsidiären Schutzes gleichermaßen auch im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gelte.
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2022 - 6 A 62/20
    Die Ablehnung oder Nichtberücksichtigung solcher Anträge verletzt Art. 103 Abs. GG, wenn sie im Prozessrecht objektiv keine Stütze findet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 10. August 2015 - B 48.15 -, juris Rn. 10 m. w. N.; SächsOVG, Beschl v. 3. März 2020 - 6 A 593/18.A - , juris Rn. 25; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 03.03.2020 - 6 A 593/18

    Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Fragen der doppelten

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2022 - 6 A 62/20
    Die Ablehnung oder Nichtberücksichtigung solcher Anträge verletzt Art. 103 Abs. GG, wenn sie im Prozessrecht objektiv keine Stütze findet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 10. August 2015 - B 48.15 -, juris Rn. 10 m. w. N.; SächsOVG, Beschl v. 3. März 2020 - 6 A 593/18.A - , juris Rn. 25; st. Rspr.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2018 - 1 A 2636/18

    Anforderungen an die Darlegung einer Grundsatzrüge i.R. eines Antrags auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2022 - 6 A 62/20
    Eine Grundsatzrüge, die sich auf tatsächliche Verhältnisse stützt, erfordert überdies die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (vgl. zum Vorstehenden: SächsOVG, Beschl. v. 6. Juli 2020 - 2 A 859/19.A -, juris Rn. 2; OVG NRW, Beschl. v. 26. Juli 2018 - 1 A 2636/18.A -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 06.07.2020 - 2 A 859/19

    Asyl Tschetschenien; Militärdienst; Dedowschtschina; vgl. BVerwG, Urt. v.

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2022 - 6 A 62/20
    Eine Grundsatzrüge, die sich auf tatsächliche Verhältnisse stützt, erfordert überdies die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (vgl. zum Vorstehenden: SächsOVG, Beschl. v. 6. Juli 2020 - 2 A 859/19.A -, juris Rn. 2; OVG NRW, Beschl. v. 26. Juli 2018 - 1 A 2636/18.A -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 23.05.2018 - 3 A 507/18

    Erkenntnismittel; rechtliches Gehör; Aufklärungsrüge

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2022 - 6 A 62/20
    Eine Divergenz liegt hingegen nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht einen solchen Rechtssatz im Einzelfall übergeht, rechtsfehlerhaft für nicht anwendbar erachtet oder daraus nicht die gebotenen Folgerungen zieht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 5. Dezember 2018 - 3 A 507/18.A -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 14.04.2021 - 6 A 303/18

    Asylzulassungsantrag; Darlegung von Verfahrensmängeln; rechtliches Gehör;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2022 - 6 A 62/20
    Sollte das Berufungsverfahren ihres Vaters Erfolg haben, so steht es der Klägerin nach Unanfechtbarkeit der Entscheidung über seinen internationalen Schutz frei, in einem Folgeverfahren ihren entsprechenden Anspruch nach § 26 Abs. 2 oder 5 AsylG geltend zu machen (vgl. dazu SächsOVG, Beschl. v. 14. April 2021 - 6 A 303/18.A -, juris Rn. 23).
  • OVG Sachsen, 13.12.2018 - 2 A 1349/18

    Divergenz

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2022 - 6 A 62/20
    Dieser Zulassungsgrund ist nur gegeben, wenn das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil einen inhaltlich bestimmten, das Urteil tragenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, mit dem es einem eben solchen Rechtssatz widersprochen hat, den ein in dieser Vorschrift genanntes Gericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellt hat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13. Dezember 2018 - 2 A 1349/18.A -, juris Rn. 3; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 08.09.2021 - 6 A 524/19

    Asylrecht; Tschetschenien; rechtliches Gehör; Terminsverlegungsantrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2022 - 6 A 62/20
    Ist von einer Sippenverfolgung der heute dreijährigen Klägerin selbst dann nicht auszugehen, wenn sich in den vom Senat wegen Verletzung rechtlichen Gehörs zugelassenen Berufungsverfahren ihrer Eltern (6 A 524/19.A und 6 A 743/19.A) herausstellen würde, dass ihr Vater bei Rückkehr nach Tschetschenien begründete Furcht vor Verfolgung hätte, ihre Mutter deshalb mit Sippenverfolgung zu rechnen hätte und beiden keine inländische Fluchtalternative in der Russischen Föderation zur Seite stünde, so könnte ein etwaiges Verfolgungsschicksal ihrer Eltern sowie das Vorhandensein einer inländischen Fluchtalternative im vorliegenden Verfahren offen bleiben.12 Etwas anderes ergibt sich nicht aus der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. Oktober 2018 - C-652/16 - (juris Rn. 51), wonach bei der individuellen Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz die Bedrohung eines Familienangehörigen des Antragstellers durch Verfolgung und einen ernsthaften Schaden zu berücksichtigen ist, um festzustellen, ob der Antragsteller aufgrund seiner familiären Bindung zu dieser bedrohten Person selbst einer solchen Bedrohung ausgesetzt ist.
  • OVG Sachsen, 08.09.2021 - 6 A 743/19

    Asylrecht; Tschetschenien; rechtliches Gehör; Terminsverlegungsantrag

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